Garantieerklärung Standard-Herstellergarantie
Neben den Rechten gemäß diesen Bedingungen stehen dem Endkunden die gesetzlichen Rechte bei Mängeln zu, die unentgeltlich in Anspruch genommen werden können und die durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt werden.
Stand 01.01.2023
Karasto Armaturenfabrik Oehler GmbH (nachfolgend „GEKA“) gewährt für alle GEKA Neuprodukte (nachfolgend „Produkte“) die gesetzliche Gewährleistung.
Soweit für einzelne Produkte eine längere Garantiedauer gilt, ergibt sich diese für das jeweilige Produkt aus dem auf der Produktverpackung aufgedruckten Icon bzw. der mit Hilfe des aufgedruckten QR-Codes zu erreichenden Online-Garantiebestimmungen unter www.geka.de/garantie
Bewässerungssteuerungen: 2 Jahre Garantie
PVC-Wasserschläuche:
WS300: 15 Jahre Garantie
WS400: 20 Jahre Garantie
WS500: 25 Jahre Garantie
Die gewährte Garantie gilt ab dem erstmaligen Kauf beim Händler gemäß den nachstehenden Bedingungen:
- Umfang der Garantie
1.1. GEKA garantiert dem Endkunden nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, dass das Produkt für die Dauer der Garantiezeit frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
1.2 Normale Abnutzung von Teilen und Komponenten sowie Verschleiß- und Verbrauchsteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Dies bedeutet z.B. für Wasserschläuche: GEKA garantiert für die Produkte des Wasserschlauchprogramms eine Funktionsfähigkeit des betreffenden Produkts im Sinne eines Nichtplatzens des Produkts. Die Garantie umfasst nicht den betriebsbedingten Verschleiß wie z.B. leichte Farbänderungen, Abrieb der Bedruckung.
- Voraussetzungen für die Garantie
2.1. Die Garantie wird dem Endanwender unter der Voraussetzung gewährt, dass der Schadensfall innerhalb der Garantiedauer ab Kaufdatum durch
den Endanwender eintritt.
2.2. Beschädigungen aller Art und unsachgemäße Behandlung, nicht bestimmungsgerechte Nutzung oder Fremdeinwirkung sind von der Garantie ausgeschlossen.
2.3 Die Garantie umfasst den Einsatz für die im jeweils aktuellen GEKA Katalog aufgeführten Einsatzgebiete.
2.4. Im Schadensfall sind sowohl das schadhafte Produkt als auch der Original-Kaufbeleg GEKA unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 4 Wochen nach Eintritt des Schadens einzureichen.
2.5. GEKA ist Gelegenheit zur Schadensuntersuchung zu geben. Wird dies unterlassen, so sind Garantieleistungen ausgeschlossen
- Inhalt der Garantie
3.1. Die Haftung von GEKA beinhaltet den kostenlosenErsatz für das betreffende Produkt, an demSchäden aufgetreten sind, die nachweisbar aufProduktionsfehler in unserer Produktionsstätte zurückzuführen sind.
3.2 Sollte das betreffende Produkt zum Zeitpunkt des Ersatzes nicht mehr im Lieferprogramm sein, liefern wir mindestens gleichwertigen Ersatz aus dem jeweils aktuellen Programm.
3.3 Weitergehende Ansprüche als das genannte Recht auf Ersatzlieferung, insbesondere Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, werden durch diese Garantie nicht begründet.
3.4. Die Inanspruchnahme einer Garantieleistung während der Garantiezeit verlängert die Gesamtdauer der Garantie nicht.
3.5. Gewährleistungsansprüche gegen den Vertragspartner, von dem der Endanwender das betreffende Produkt erworben hat, bleiben von dieser Garantie unberührt.
- Weltweite Geltung, Außenwirtschaftsrecht
4.1 Die Garantie gilt weltweit.
4.2 GEKA wird von seiner Garantieverpflichtung frei, sofern die Erfüllung der Garantie zu einem Verstoß gegen nationale oder internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder gegen Embargos und / oder sonstige Sanktionen führte.
- Einsendung im Garantiefall
Im Garantiefall senden Sie bitte das betroffene Produkt zusammen mit einer Kopie des Original-Kaufbelegs und einer Fehlerbeschreibung ausreichend frankiert an die folgende Serviceadresse:
Karasto Armaturenfabrik Oehler GmbH
Qualitätssicherung
Manfred-von-Ardenne-Allee 27
71522 Backnang/Germany
E-Mail: info@geka.de
- Rechtswahl und Gerichtsstand
6.1 Die Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
6.2 Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass Ihnen als Verbraucher der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf
Stand: 01.01.2023